Sehr geehrtes Mitglied,
dankenswerter Weise werden wir bei der Zahlung des Mitgliedbeitrags oder anderen Gelegenheiten (Trauerfällen, etc.) immer wieder mit Spenden bedacht. Ein herzliches „Vergelt’s Gott“ dafür!
Der Krankenpflegeverein verwendet diese eingegangenen Gelder nach strengsten Kriterien. Unsere Bücher werden jährlich von Wirtschaftstreuhändern geprüft, das Ergebnis der Prüfung dem Finanzministerium gemeldet und so erhalten wir seit Jahren (unter der Reg. Nr. SO1201) einen Bescheid, dass Spenden an uns von der Steuer abgesetzt werden können.
Am 01.01.2017 sind andere Bedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden in Kraft getreten. Damit Sie Ihre Spenden weiterhin als Sonderausgabe geltend machen können, müssen wir Ihre Spenden an das Finanzamt übermitteln. Dafür benötigt der Krankenpflegeverein für das Finanzamt, neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch Ihr Geburtsdatum. Wenn Sie weiterhin eine Spendenabsetzbarkeit anstreben, lassen Sie uns möglichst bald wissen (Post, Fax, E-Mail oder telefonisch)
Wenn Sie Ihre Spenden nicht absetzen wollen, sind diese Angaben für Sie hinfällig. Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Falls Sie Spenden möchten, unsere Bankverbindungen lauten wie folgt:
Raiba im Rheintal, Lustenau
AT54 3742 0000 0626 6050 oder
Hypobank, Lustenau
AT67 5800 0005 5600 1111 oder
Dornbirner Sparkasse, Lustenau
AT80 2060 2012 0000 0923