Ihre Spende/Zuwendung stärkt unsere Solidaritätsgemeinschaft!
Dankenswerter Weise werden wir bei Zahlung des Mitgliedbeitrags oder anderen Gelegenheiten (Trauerfällen -> Gedenkspenden, etc.) immer wieder mit Spenden bedacht.
Ein „herzliches Vergelt’s Gott“ dafür! Jeder Beitrag sichert & ermöglicht die Unterstützung und Pflege Ihrer Familie/Mitmenschen, damit diese solange als möglich, in deren gewohnter häuslicher Umgebung bleiben können.
Der Krankenpflegeverein verwendet diese eingegangenen Gelder nach strengsten Kriterien. Unsere Bücher werden jährlich von Wirtschaftstreuhändern geprüft, das Ergebnis der Prüfung dem Finanzministerium gemeldet und so erhalten wir seit Jahren (unter der Reg. Nr. SO1201) einen Bescheid, dass Spenden an uns, von der Steuer abgesetzt werden können.
Bitte lassen Sie uns ggf. auch wissen, ob Sie von der Spendenabsetzbarkeit Gebrauch machen möchten. Dazu benötigen wir lediglich Ihren Namen (lt. Pass od. Meldezettel) & Geburtsdatum, um dies in unserer Klientendatei ordnungsgemäß zu hinterlegen.
Seit 2017 können Spenden & Zuwendungen (Gedenkspenden, Trauerspenden, sonstige Spenden aller Art) an Vereine & Institutionen nicht mehr selbst in der Veranlagung (Steuerausgleich) abgesetzt werden – dies muss von dem jeweiligen Spendenempfänger erledigt werden. Diese Spenden werden dann termingerecht bis Ende Februar d. lfd. Kalenderjahres an das BMI weitergleitet.
Folgende Konten stehen für Spenden zur Verfügung:
Raiba im Rheintal:
IBAN: AT54 3742 0000 0626 6050
BIC: RVVGAT2B
Hypo Lustenau:
IBAN: AT67 5800 0005 5600 1111
BIC: HYPVAT2B
DoSpa Lustenau:
IBAN: AT80 2060 2012 0000 0923
BIC: DOSPAT2D
Wir bedanken uns für Ihre Spende!