Gesetzesänderung: Spenden-Absetzbarkeit
Sehr geehrtes Mitglied, dankenswerter Weise werden wir bei der Zahlung des Mitgliedbeitrags oder anderen Gelegenheiten (Trauerfällen, etc.) immer wieder mit Spenden bedacht. Ein herzliches „Vergelt’s Gott“ dafür! Der Krankenpflegeverein verwendet diese eingegangenen Gelder nach strengsten Kriterien. Unsere Bücher werden jährlich von Wirtschaftstreuhändern geprüft, das Ergebnis der Prüfung dem Finanzministerium gemeldet und so erhalten wir seit Jahren (unter