(Dauer, Häufigkeit, Intensität).
Die Pflegeleitung erstellt in Absprache mit Ihnen den notwendigen Pflegeplan. Anhand dieses Planes wird die Pflege durchgeführt und laufend dokumentiert. Die Pflegemaßnahmen richten sich hinsichtlich Art, Dauer, Zeit und Umfang nach der pflegerischen Einschätzung.
Dabei bemühen wir uns, Ihre Anliegen und Wünsche sowie Ihr persönliches Umfeld im Rahmen unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen. Medizinische Hauskrankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel, Verabreichung von Spritzen, Medikamenten oder Einläufen wird nach schriftlicher ärztlicher Verordnung durchgeführt.
Bei schwerkranken oder sterbenden Menschen werden nach individueller Pflegeeinschätzung und nach Möglichkeit, darüber hinausgehende Bereitschaftsdienste und/oder Pflegetätigkeiten angeboten. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es uns aus personellen und/oder fachlichen Gründen nicht immer möglich ist, ausschließlich eine bestimmte Pflegeperson bei Ihnen einzusetzen.
Die Hauskrankenpflege kann keine medizinischen Entscheidungen fällen. Falls ein Krankenhausaufenthalt notwendig ist, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, um die Hausbesuche entsprechend planen zu können. Informieren Sie uns auch rechtzeitig über eine geplante Krankenhausentlassung, um genügend Zeit für die (Neu)Organisation der Pflegesituation zu Hause zur Verfügung zu haben.
Gesetzlicher Kontext
Unser Pflegepersonal unterliegt im Rahmen seiner Berufsausübung der Verschwiegenheitspflicht.
Gründe für die Beendigung
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass die grundsätzliche Ablehnung von pflegeerleichternden Behelfen, wie z.B. Pflegebetten, Patientenheber oder Badelifte, die Arbeit unseres Pflegepersonals wesentlich erschwert und sein Gesundheitsrisiko erhöht. In diesem Fall sind wir zur Beendigung des Einsatzes berechtigt.
Dies trifft auch zu, wenn die Sicherheit unseres Pflegepersonals in Ihrem Haushalt – z.B. durch Hunde – nicht gewährleistet ist, oder wenn der Zutritt zu den Räumlichkeiten nicht möglich ist.
Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an die Pflegeleitung oder an die Vereinsführung. Diese werden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.
Anzeigepflicht
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ist unser Pflegepersonal zur Meldung an den Dienstgeber verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, dass Patienten misshandelt oder vernachlässigt werden.